Apotheken, Ärzte, Krankenhäuser, Alten- & Pflegeheime
Nach § 15 des Betäubungsmittelgesetztes (BtMG) müssen sämtliche im Besitz befindliche Betäubungsmittel gegen unbefugte Entnahme aufbewahrt werden.
Eine ausreichend gesicherte Aufbewahrung ist nur gewährleistet, wenn die dafür verwendeten Schränke mindestens den "Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten (Stand 01.01.2004)" genügen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten
(PDF-Dokument, 132 kb)


Möbeleinsätze Serie AG 1
Möbeleinsätze mit Fachboden, optional mit abschließbarem Innenfach für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, Dokumenten und Bargeld.

VdS-Einbruchschutzklasse 1
Versicherungseinstufung: bis 20.000 EUR.

Alternative Einrichtungsoptionen und
Baugrößen auf Anfrage erhältlich.


Wertschutzschränke Serie AE-1
Einbruchsicherer Wertschutzschrank mit Feuerschutz für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, Dokumenten und Bargeld.

VdS-Einbruchschutzklasse 1
Versicherungseinstufung:
bis 20.000 EUR.

Ausstattung: Fachboden, abschießbares Innenfach optional. Verschiedene Schloßsysteme erhältlich (z.B. Elektronikschloss).

Alternative Einrichtungsoptionen und
Baugrößen auf Anfrage erhältlich.


Wandgeldschränke Serie AW 1
Wandgeldschränke mit Fachböden, optional mit abschließbarem Innenfach für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, Dokumenten und Bargeld.

VdS-Einbruchschutzklasse 1
Versicherungseinstufung:
bis 20.000 EUR.

Ausstattung: Fachboden, abschießbares Innenfach optional. Verschiedene Schloßsysteme erhältlich (z.B. Elektronikschloss).

Alternative Einrichtungsoptionen und
Baugrößen auf Anfrage erhältlich.

Einbruchschutz geprüft nach
VdS-Widerstandsgrad
Klasse I - V KB

Typgeprüft nach Europäischer Norm EN 1047-1 / EN 1143-1